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Schutzgebiete und Naturschutzaktivitäten der BBG

Text und Fotos: Harald Albrecht, Betreuer der BBG- Schutzgebiete

 

 

Im Jahr 2025 befinden sich folgende vier Grundstücke im Besitz der Bayerischen Botanischen Gesellschaft:

 

1. Garchinger Heide, eines der ältesten Schutzgebiete Bayerns (seit 1908), Fläche 26,9 ha

 

2. Lochhauser Sandberg im Gemeindegebiet von Gröbenzell (seit 1943), Fläche 3.600 m²

 

3. Mittlere Kissinger Bahngrube bei Augsburg (seit 1974), Fläche 7.740 m²

 

4. Schaiffelewiese am Westufer des Staffelsees (seit 1960), Fläche 1,2 ha

 

Die Bayerische Botanische Gesellschaft (BBG) verfolgt das Ziel, diese naturschutzfachlich wertvollen Flächen durch geeignete Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen zu erhalten und durch Ankauf angrenzender Flächen zu erweitern, um so schädliche Einflüsse von außen zu mindern und zusätzlichen Lebensraum für die Zielarten der Schutzgebiete zu schaffen. Bei der Flächenpflege kooperiert die BBG seit langem erfolgreich mit Organisationen wie dem Landesbund für Vogelschutz, dem Bund Naturschutz, verschiedenen Landschaftspflegeverbänden und dem Heideflächenverein Münchner Norden. Einen maßgeblichen Beitrag zur Erhaltung der Schutzgebiete leisten auch die zuständigen Naturschutzbehörden auf Landes-, Bezirks- und Landkreisebene.

 

Wenn Sie die BBG-Schutzgebiete besuchen, können Sie mit Ihrem Verhalten maßgeblich zum Erhalt der dortigen Artengemeinschaften und Lebensräume beitragen. Folgende Regeln sollten beachtet werden:

 

- Keine Pflanzen entnehmen oder schädigen,

- keine freilebenden Tiere einschließlich ihrer Brut- und Wohnstätten stören oder fangen,

- keine Hunde mitführen,- Flächen außerhalb der markierten Pfade nicht betreten.

- Die Schaiffelewiese ist als Teil eines Wiesenbrütergebietes zwischen 1. März und 15. Oktober für die Öffentlichkeit gesperrt.

 

Da alle vier BBG-Flächen durch das Bayerische Naturschutzgesetz entweder als Naturschutzgebiet oder als Naturdenkmal deklariert sind, gibt es für jede Fläche Verordnungen, die die erlaubten Aktivitäten Im Detail regeln.

 

Diese Seite zu den Schutzgebieten der BBG bietet aktuelle und umfassende Informationen über Standortbedingungen, Geschichte, Artenausstattung, Pflanzensoziologie, Vegetationsveränderungen und das Pflegemanagement der einzelnen Gebiete, zudem wird über weitere Naturschutzaktivitäten der Gesellschaft informiert.

Naturschutzaktivitäten der Bayerischen Botanischen Gesellschaft einst und jetzt

 

Dieser Abschnitt basiert auf Auszügen aus dem Artikel Hundert Jahre Bayerische Botanische Gesellschaft von Wolfgang Lippert (1990) und enthält aktuellen Ergänzungen von Harald Albrecht.

 

Schon in einer Mitteilung vom 8. Februar 1891 beklagte die Vorstandschaft „die unvernünftige Verwüstung und Ausrottung der Flora, besonders in der Nähe größerer Städte, durch Marktweiber und Sonntagsausflügler“ und stellt die Notwendigkeit in Aussicht, „sehr bald dagegen anzugehen“. Die Frage des Artenschutzes verschwand danach nicht mehr aus der Diskussion, „aber erst im Jahre 1903, als Professor Dr. F. Vollmann 1. Vorsitzender war und in dem Mitglied Gottfried Eigner, Kgl. Polizeirat in München, einen eifrigen Verfechter dieser Sache fand, kam die Angelegenheit so richtig in Fluss“ (Schinnerl 1940). So wurde den Mitgliedern ans Herz gelegt, alle ihnen bekannten Naturdenkmäler pflanzlicher Art, so z. B. Vegetationstypen (Heiden, Moore), seltene Pflanzen, interessante Bäume und Baumbestände und dergleichen mehr zu verzeichnen und der Vorstandschaft mitzuteilen, besonders aber solche, die in ihrem Fortbestand gefährdet waren - und das schon im Jahre 1903!

 

Dass diese Tätigkeit der Gesellschaft nötig war, zeigen die Ausführungen Schinnerls (1940): „Auch der bayerische Staat ging anfangs dieses Jahrhunderts daran, den immer vordringlicher gewordenen Schutz wichtiger Naturdenkmäler und der durch die fortschreitende Kultur bedrohten Pflanzen gesetzlich zu regeln. Aber diese Regelung war wenig wirksam; denn die mit dem Vollzuge betrauten Stellen kannten die geschützten Pflanzen nicht, und Kultur und Handel verlangten den Vortritt. Kenner der Verhältnisse sahen das voraus und sahen den besten Naturschutz darin, bedrohte Pflanzenstandorte durch Erwerb des Eigentums dem Verkehr zu entziehen. Nach diesem Grundsatz verfuhr auch Professor Dr. Vollmann, der beste Kenner der bayerischen Flora.“

 

Schon seit 1905 erschienen in den „Mitteilungen“ der Gesellschaft unter dem Titel „Pflanzenschutz“ Aufsätze und Berichte über die von der Gesellschaft ergriffenen Maßnahmen und die Pflanzenschutzbestrebungen in Bayern überhaupt.

 

Logische Fortsetzung dieser Bestrebungen war die Gründung eines Schutzgebietes in der Nähe der Landeshauptstadt. 1907 wurde von der Vorstandschaft auf die Bedeutung des noch erhaltenen Teils der Garchinger Heide hingewiesen und eine Geldsammlung angeregt. Die Spenderliste ist eindrucksvoll: Königin Marie Therese, Prinzessin Therese, der Landtag, der Landrat von Oberbayern, die Städte München und Freising, die Münchner Banken, andere Gesellschaften, Großindustrielle und Mitglieder. Durch diese vielseitige Unterstützung konnten in den Jahren 1908-1914 insgesamt 22,8 ha zum Preis von 14.760 Mark erworben werden. Damit dieses Schutzgebiet und etwa später noch zu erwerbende Gebiete für alle Zeiten gesichert seien, wurde bei der Änderung der Satzung im Jahre 1909 mit dem Ziel „Grundstücke zu erwerben, deren Pflanzenwelt aus Gründen des Naturschutzes oder der Florengeschichte erhalten bleiben soll“ der Zusatz aufgenommen: „Im Fall der Auflösung sind die im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Naturschutzgebiete dem bayerischen Staat zum Zweck der Erhaltung im bisherigen Zustand zu übertragen.“ In Anerkennung der Unterstützung des Bayerischen Königshauses wurde die Garchinger Heide damals auch Prinzregent-Luitpold-Heide genannt.

 

Schinnerl (1940) schreibt, dass Dr. Vollmann noch weit größere Ambitionen im Naturschutz hatte: Er „... versuchte zu retten, was zu retten war, und es wäre damals viel, sehr viel zu retten gewesen. Er wollte mehrere hundert Hektar als dauerndes Naturschutzgebiet in das Eigentum der Bayerischen Botanischen Gesellschaft bringen.“ Aber der Ausbruch des Weltkrieges und das Ableben Vollmanns im Jahre 1917 brachte die Ausführung seiner idealen Pläne zum Stillstand. Die politischen Wirren während der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg ließen an eine Wiederaufnahme nicht denken, und, was das Schlimmste war, der für diese Zwecke angesammelte Vermögensstock ging durch den Währungsverfall bis auf einen kläglichen Rest verloren.

 

Über den Ankauf und Schutz gesellschaftseigener Flächen war die BBG seit ihren Anfängen auch mit Gutachten für den Naturschutz tätig, wobei schon seit Beginn immer betont wurde, dass es sich beim Artenschutz nicht nur um den Erhalt bemerkenswerter Einzelerscheinungen handelt, sondern dass immer seltener werdende Vegetationstypen mit ursprünglicher Pflanzenwelt vor dem Untergang gerettet werden sollen. Der Schutz von Lebensräumen sollte Vorrang haben. Die schon bis 1915 erzielten Erfolge sind erstaunlich. Es muss einer eigenen Untersuchung vorbehalten bleiben, den langfristigen Erfolg aller damaligen Maßnahmen und die Einhaltung damals gegebener Zusicherungen zu überprüfen. Immerhin sind folgende Gebiete im Wesentlichen auf Betreiben der Bayerischen Botanischen Gesellschaft unter Schutz gestellt worden:

 

• Der Paterzeller Eibenwald, Moore des Bayerischen Waldes (Arbersee-Moor, Moor bei Riedlhütte, am Spitzberg, am Lusen usw.), Höllbachgespreng am Großen Falkenstein, Waldbestände im Böhmerwald - alle 1912.

 

• Bärensee bei Niederaschau (Cramer-Klett), 1913.

 

• Brandenberger Moos bei Bernried (von Maffei, Dall'Armi), 1914.

 

Nachdem Wolfgang Lippert diesen Text verfasst hat, ist für den Schutz und die Erhaltung der Garchinger Heide durch den Heideflächenverein Münchner Norden e. V., die Regierung von Oberbayern und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Freising, verschiedene privatwirtschaftliche Akteure wie Landwirte und Planungsbüros, die Technische Universität München und die Bayerische Botanische Gesellschaft viel unternommen worden. So wurden auf der Basis der Veränderungen von Vegetation und Fauna 1993 und 2021 Pflege- und Entwicklungspläne erstellt, an dem sich das Artenschutz- und Biotopmanagement der Fläche zukünftig orientiert (Höpfl 1994, Pöllinger & Kiefer 2020). Zukünftig sollen im Rahmen eines Monitoringsystems unerwünschte Entwicklungen im Zielartenbestand frühzeitig erkannt und durch Anpassung der Pflege korrigiert werden. Ein Ring von Renaturierungsflächen um die Garchinger Heide herum dient inzwischen dazu, schädliche Bewirtschaftungseinflüsse von außen abzupuffern und den Arten der Heide einen zusätzlichen Lebensraum zu bieten (Heideflächenverein Münchner Norden o. J.). Der Biotopverbund mit den Schutzgebieten Mallertshofer Holz und Dietersheimer Brenne soll schließlich auch die Ausbreitung der typischen Arten von Kalkmagerrasen wieder ermöglichen.

 

Auch heute setzt sich die Bayerischen Botanischen Gesellschaft weiterhin für die Erhaltung naturschutzfachlich hochwertiger Lebensräume ein. So erstellte die Gesellschaft ein Gutachten gegen den Bau einer vierspurigen Schnellstraße zwischen den drei Kissinger Bahngruben und dem Naturschutzgebiet Kissinger Heide und ist inzwischen Fördermitglied im Verein „Aktionsbündnis keine Osttangente“ von Augsburg (Thienen 2024).

 

Die gezielte Förderung von Erhaltungskulturen und die Unterstützung von Renaturierungsmaßnahmen außerhalb der eigenen Flächen ist ein weiterer wichtiger Teil der Artenschutzaktivitäten der Bayerische Botanische Gesellschaft. So war die BBG in den letzten Jahrzehnten mehrfach maßgeblich an der Erhaltungskultur akut vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten Bayerns beteiligt. Diese Maßnahmen wurde einerseits im Botanischen Garten München, andererseits bei dem Spezialisten für die Vermehrung autochtoner Wildpflanzen Krimmer GbR in Pulling bewerkstelligt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, mit Samenmaterial der in der Natur noch vorhandenen Restbestände oder letzten Einzelpflanzen Jungpflanzen heranzuziehen und diese möglichst bald wieder zur Kräftigung der Population auszubringen oder eventuell an früher vorhandenen Wuchsorten damit neue Populationen zu begründen. Auf diese Weise gelang es, den Bestand der Wolligen Wolfsmilch (Euphorbia illiricia) bei Hals vor dem völligen Erlöschen zu bewahren, ebenso den stark zusammengeschmolzenen Bestand des Augsburger Steppengreiskrauts (Tephroseris integrifolia subsp. vindelicorum), einer endemischen Unterart des Steppengreiskrauts, zu stärken. Im Bereich der Garchinger Heide konnten so auch die Populationen der Finger-Küchenschelle (Pulsatilla patens) und der Filzigen Glockenblume (Centaurea triumfetti, syn. Cyanus triumfettii) stabilisiert werden. Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen nur in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden und den für die Vermehrung von einheimischen Wildpflanzen gültigen Regeln erfolgen. Die Erhaltungskultur wird von der BBG nur dann unterstützt, wenn abzusehen ist, dass durch Maßnahmen der Bewirtschaftung und Pflege die Zielpopulationen im Bestand nicht zu erhalten sind.

 

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Quellen

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